Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60823
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15 (https://dejure.org/2017,60823)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2017 - L 13 AS 150/15 (https://dejure.org/2017,60823)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - L 13 AS 150/15 (https://dejure.org/2017,60823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,60823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    In diesem Zusammenhang ist es nach der zu § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II in der vorausgehenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern maßgeblich sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 19 f. sowie Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R -, juris Rn. 15).

    Eine anderslautende Beurteilung knüpfte ausschließlich an die Kalkulation des Abschlagsbetrags durch den Energieversorger an (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Hinblick auf die wirtschaftliche Kalkulation des Vermieters: BSG, Urteil vom 22. März 2012 - a. a. O. - juris Rn. 22).

    Das ist nach der Rechtsprechung des BSG bei Rückerstattungen von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgt sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15 ff. und Urteil vom 22. März 2012 - a. a. O. -, juris Rn. 25), wie es hier der Fall ist.

    Diese Argumentation greift auch im vorliegenden Fall, auch wenn sich die bisherigen Ausführungen des BSG auf eine Stromkostenrückzahlung (Urteil vom 23. August 2011 - a. a. O. - juris Rn. 15ff) bzw. die Anrechnung der Kosten der Warmwasserbereitung (Urteil vom 22. März 2012 - a. a. O. -, juris Rn. 25) erstreckt haben.

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    In diesem Zusammenhang ist es nach der zu § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II in der vorausgehenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern maßgeblich sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 19 f. sowie Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R -, juris Rn. 15).

    Es sollen mithin den kommunalen Trägern Guthaben zugutekommen, die wesentlich mit ihren Beiträgen aufgebracht worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - a. a. O. - juris Rn. 15 unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 16/1696, S. 26 f.).

    Soweit das BSG vor diesem Hintergrund für die Anrechnung von Betriebskostenerstattungen nach der alten Rechtslage entschieden hat, dass es für die Anrechnung ohne Bedeutung sei, von wem konkret die Betriebskostenvorauszahlung in der Vergangenheit erbracht worden ist und auf wen demgemäß der zurückerstattete Betrag entfällt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - a. a. O. - juris Rn. 15), hat das BSG hierfür maßgeblich darauf abgestellt, dass es bei einer einheitlichen Angemessenheitsprüfung unter Einbeziehung der Nettokaltmiete und der kalten Betriebskosten regelmäßig nicht feststellbar sei, welcher Anteil der kalten Betriebskosten vom Grundsicherungsträger getragen worden und welcher bei den Leistungsbeziehern verblieben sei.

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    Das ist nach der Rechtsprechung des BSG bei Rückerstattungen von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgt sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15 ff. und Urteil vom 22. März 2012 - a. a. O. -, juris Rn. 25), wie es hier der Fall ist.

    Dies folge zum einen aus der Wertung des § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II, nach der "Leistungen nach diesem Buch" nicht als Einkommen anzurechnen seien; zum anderen sei es aber auch geboten, Einnahmen, die aus Einsparungen beim Regelbedarf resultierten, über den jeweiligen Bezugszeitraum hinweg von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen (so Urteil vom 23. August 2011 - a. a. O. - juris Rn. 16).

    Diese Argumentation greift auch im vorliegenden Fall, auch wenn sich die bisherigen Ausführungen des BSG auf eine Stromkostenrückzahlung (Urteil vom 23. August 2011 - a. a. O. - juris Rn. 15ff) bzw. die Anrechnung der Kosten der Warmwasserbereitung (Urteil vom 22. März 2012 - a. a. O. -, juris Rn. 25) erstreckt haben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14

    Anrechnung einer Heizkostenrückerstattung auf Grundsicherungsleistungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    Ferner haben sie sich ergänzend auf ein Senatsurteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 - bezogen, mit welchem der Senat die maßgebliche Rechtsfrage in ihrem Sinne entschieden hat.

    Allerdings sind auch im vorliegenden Fall nach bereits zuvor vertretener Auffassung des Senats (Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14), wobei im Ergebnis Übereinstimmung mit der angefochtenen Entscheidung des SG Aurich besteht, die tatbestandlichen Voraussetzungen des hier anzuwendenden § 22 Abs. 3 SGB II in der Fassung vom 24. März 2011 für die Minderung des Alg II-Anspruchs der Kläger für den Monat Mai 2012 nicht in weiterem Umfang als in der im Tenor genannten Höhe erfüllt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2012 - L 15 AS 354/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    Die Kläger erhoben diesbezüglich Klage, die beim SG Aurich unter dem Aktenzeichen S 15 AS 354/12 geführt wurde und die am 22. April 2015 in einem Erörterungstermin durch Abschluss eines Vergleichs erledigt worden ist.

    Eine etwaige doppelte Rechtshängigkeit oder entgegen stehende Rechtskraft in Bezug auf den unter dem Aktenzeichen S 15 AS 354/12 vor dem SG Aurich geführten Rechtsstreit besteht nach dessen nichtstreitiger Erledigung durch den Vergleichsabschluss vom 22. April 2015 nicht.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    Mit Schreiben vom 15. Januar 2010 teilte die Gemeinde Rhauderfehn der Klägerin zu 1. unter Hinweis auf die Höhe der gemäß Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - angemessenen Heizkosten mit, ab dem 1. Juli 2010 werde nur noch ein Betrag auf Basis der maximal angemessenen Wohnfläche und des höchst zulässigen Energieverbrauchs in der Bedarfsberechnung berücksichtigt.
  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 150/15
    Damit ist nach Auffassung des Senats zugleich die Grenze zulässiger Typisierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (vgl. dazu beispielhaft für das Steuerrecht Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 14/11 - juris Rn. 77 ff.) überschritten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht